Zusatzstoffe in Speisen und Getränken
Seit Oktober 1998 gilt die „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über "Zusatzstoffe“. Für den Gastwirt bedeutet diese Zusatzstoffzulassungsverordnung, dass er die Zusatzstoffe in der Speisenkarte veröffentlichen muss. Die Ausweisung von Allergenen ist bei loser Ware derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Lieber Gast,
es ist unser Anliegen und unsere Verpflichtung, Ihnen immer frische Waren zuzubereiten und Sie zufriedenzustellen. Wir versuchen daher, nur Lebensmittel von hoher Qualität und regionaler Herkunft zu verwenden. Leider gibt es Produkte, die ohne Zusatzstoffe nicht erhältlich sind, aber dennoch von vielen Gästen gewünscht werden. Diese Zutaten haben wir aber für Sie gekennzeichnet. Sie sehen diese an kleinen Zahlen beim jeweiligen Artikel unter Produktinfo. Wenn dort keine Zahl steht, sind auch keine Zusatzstoffe verwendet. Wenn ja, bedenken Sie bitte, dass auch wir z.B. Käse zukaufen und dadurch z.B. ein Steak „Hawaii“ unumgänglich zu einem Produkt mit Zusatzstoffen wird.
Die Zahlen der gesetzlich zugelassenen Zusatzstoffe haben folgende Bedeutung: